Allgemeines
- Die Nutzungsbedingungen
sind für Vereinsmitglieder da der Verein nur innerhalb des Vereins
agiert
- Ist ein Fall nicht in
den Nutzungsbedingen abgebildet wird nach den Vereinsstatuten
gehandelt damit die Ziele des Vereins nicht verletzt werden.
Leistungen
- Der Verein baut bzw.
implementiert nutzbare Systeme auf und stellt diese für alle
Mitglieder zur Verfügung
- Hat ein Mitglied
spzielle Anforderungen und bringt ein eigenständiges Projekt ein
kann dieses auch eine beschränkte Nutzung mit sich ziehen um den
Datenschutz nicht zu verletzen. D.h. gewissen Systeme stehen nicht
für alle Mitglieder zur Verfügung.
- Ist für ein Projekt
Software von einem Drittanbieter notwendig werden hier die
Nutzungsbedingungen von Hersteller mit einbezogen.
- Abgerechnet wird der
Aufwand zum aktuellen Satz.
- Bei Spezial Projekten
übernimmt der Projekteinbringer die Umsetzungskosten.
Mitwirkungs- und Beistellungspflichten
- Der Projekteinbringer
muss die zur Umsetzung notwendigen Mittel, Leistungen und
Informationen zur Verfügung stellen. D.h. wird ein Projekt bei ihm
vor Ort aufgebaut müssen die Betriebskosten für z.B. Netzwerk,
Strom, etc. vom Einbringer übernommen werden.
- Überschreiten die
Betriebskosten den leistbaren Rahmen können diese Kosten auch vom
Projekteinbringer übernommen werden. Das kann z.B. der Fall sein
wenn man auf ein ISO zertifiziertes Rechenzentrum angewiesen ist.
Personal
- Werden für die
Umsetzung eines Vereinszieles externe Dienstleister gebraucht ist
dies Problemlos möglich sofern die Datenschutzbestimmungen des
Vereins eingehalten werden.
Datenschutz / Geheimhaltung
- Der Verein wird beim
Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften der
Vereinsstatuten, des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des
Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im
Verantwortungsbereich vom Verein erforderlichen technischen und
organisatorischen Maßnahmen treffen.
- Der Verein gibt keine
personenbezogene bzw. menschenbezogene Daten an Dritte weiter.
Streitfall
- Im Streitfall kann der
Verein jedes Projekt mit sofortiger Wirkung beenden und die bereits
angefallenen Aufwände verechnen.
- Umgekehrt kann jedes
Mitglied die Mitgliedschaft jederzeit beenden.
Nutzungsrechte an Softwareprodukten und
Unterlagen
- Der Verein nutzt fast
ausschließlich Open Source Software welche alle individuelle
Lizenzbestimmungen haben und diese nach deren Bestimmungen auch
eingehalten werden (GPL, MIT, Apache, etc.).
- Bei Closed Sources
werden ebenfalls die Bestimmungen des Hersteller eingehalten.
- Alle Eigenentwicklungen
stehen allen Vereinsmitgliedern kostenlos zur Verfügung.
Höhere Gewalt
- Sollten Systemausfälle
aufgrund von höherer Gewalt eintreten z.B. Naturkatastrophen,
Feuer, Aussperrung, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von
Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw.
Datenleitungen haftet der Verein nicht.
Leistungsstörungen
- Der Verein handelt nach
seinen Vereinszielen und ist bedacht auf einen stabilen 24x7
Betrieb der kritischen Systeme. Bei Störungen wird nach dem „Best
Effort“ Prinzip gehandelt. D.h. (so schnell es geht)
- Wird ein SLA für ein
Projekt gewünscht muss der Projekteinbringer die zusätzlichen
Aufwände dafür übernehmen.