Nutzungsbedingungen



  1. Allgemeines

    1. Die Nutzungsbedingungen sind für Vereinsmitglieder da der Verein nur innerhalb des Vereins agiert
    2. Ist ein Fall nicht in den Nutzungsbedingen abgebildet wird nach den Vereinsstatuten gehandelt damit die Ziele des Vereins nicht verletzt werden.


  2. Leistungen

    1. Der Verein baut bzw. implementiert nutzbare Systeme auf und stellt diese für alle Mitglieder zur Verfügung
    2. Hat ein Mitglied spzielle Anforderungen und bringt ein eigenständiges Projekt ein kann dieses auch eine beschränkte Nutzung mit sich ziehen um den Datenschutz nicht zu verletzen. D.h. gewissen Systeme stehen nicht für alle Mitglieder zur Verfügung.
    3. Ist für ein Projekt Software von einem Drittanbieter notwendig werden hier die Nutzungsbedingungen von Hersteller mit einbezogen.
    4. Abgerechnet wird der Aufwand zum aktuellen Satz.
    5. Bei Spezial Projekten übernimmt der Projekteinbringer die Umsetzungskosten.


  3. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten

    1. Der Projekteinbringer muss die zur Umsetzung notwendigen Mittel, Leistungen und Informationen zur Verfügung stellen. D.h. wird ein Projekt bei ihm vor Ort aufgebaut müssen die Betriebskosten für z.B. Netzwerk, Strom, etc. vom Einbringer übernommen werden.
    2. Überschreiten die Betriebskosten den leistbaren Rahmen können diese Kosten auch vom Projekteinbringer übernommen werden. Das kann z.B. der Fall sein wenn man auf ein ISO zertifiziertes Rechenzentrum angewiesen ist.


  4. Personal

    1. Werden für die Umsetzung eines Vereinszieles externe Dienstleister gebraucht ist dies Problemlos möglich sofern die Datenschutzbestimmungen des Vereins eingehalten werden.


  5. Datenschutz / Geheimhaltung

    1. Der Verein wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften der Vereinsstatuten, des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Verein erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.
    2. Der Verein gibt keine personenbezogene bzw. menschenbezogene Daten an Dritte weiter.


  6. Streitfall

    1. Im Streitfall kann der Verein jedes Projekt mit sofortiger Wirkung beenden und die bereits angefallenen Aufwände verechnen.
    2. Umgekehrt kann jedes Mitglied die Mitgliedschaft jederzeit beenden.


  7. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen

    1. Der Verein nutzt fast ausschließlich Open Source Software welche alle individuelle Lizenzbestimmungen haben und diese nach deren Bestimmungen auch eingehalten werden (GPL, MIT, Apache, etc.).
    2. Bei Closed Sources werden ebenfalls die Bestimmungen des Hersteller eingehalten.
    3. Alle Eigenentwicklungen stehen allen Vereinsmitgliedern kostenlos zur Verfügung.


  8. Höhere Gewalt

    1. Sollten Systemausfälle aufgrund von höherer Gewalt eintreten z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Aussperrung, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen haftet der Verein nicht.


  9. Leistungsstörungen

    1. Der Verein handelt nach seinen Vereinszielen und ist bedacht auf einen stabilen 24x7 Betrieb der kritischen Systeme. Bei Störungen wird nach dem „Best Effort“ Prinzip gehandelt. D.h. (so schnell es geht)
    2. Wird ein SLA für ein Projekt gewünscht muss der Projekteinbringer die zusätzlichen Aufwände dafür übernehmen.