Allgemeines
	
		- Die Nutzungsbedingungen
		sind für Vereinsmitglieder da der Verein nur innerhalb des Vereins
		agiert
		
 - Ist ein Fall nicht in
		den Nutzungsbedingen abgebildet wird nach den Vereinsstatuten
		gehandelt damit die Ziele des Vereins nicht verletzt werden.
		
	 
	Leistungen
	
		- Der Verein baut bzw.
		implementiert nutzbare Systeme auf und stellt diese für alle
		Mitglieder zur Verfügung
		
 - Hat ein Mitglied
		spzielle Anforderungen und bringt ein eigenständiges Projekt ein
		kann dieses auch eine beschränkte Nutzung mit sich ziehen um den
		Datenschutz nicht zu verletzen. D.h. gewissen Systeme stehen nicht
		für alle Mitglieder zur Verfügung.
		
 - Ist für ein Projekt
		Software von einem Drittanbieter notwendig werden hier die
		Nutzungsbedingungen von Hersteller mit einbezogen.
		
 - Abgerechnet wird der
		Aufwand zum aktuellen Satz.
		
 - Bei Spezial Projekten
		übernimmt der Projekteinbringer die Umsetzungskosten.
		
	 
	Mitwirkungs- und Beistellungspflichten
	
		- Der Projekteinbringer
		muss die zur Umsetzung notwendigen Mittel, Leistungen und
		Informationen zur Verfügung stellen. D.h. wird ein Projekt bei ihm
		vor Ort aufgebaut müssen die Betriebskosten für z.B. Netzwerk,
		Strom, etc. vom Einbringer übernommen werden.
		
 - Überschreiten die
		Betriebskosten den leistbaren Rahmen können diese Kosten auch vom
		Projekteinbringer übernommen werden. Das kann z.B. der Fall sein
		wenn man auf ein ISO zertifiziertes Rechenzentrum angewiesen ist.
		
	 
	Personal
	
		- Werden für die
		Umsetzung eines Vereinszieles externe Dienstleister gebraucht ist
		dies Problemlos möglich sofern die Datenschutzbestimmungen des
		Vereins eingehalten werden.
		
	 
	Datenschutz / Geheimhaltung
	
		- Der Verein wird beim
		Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften der
		Vereinsstatuten, des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des
		Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im
		Verantwortungsbereich vom Verein erforderlichen technischen und
		organisatorischen Maßnahmen treffen.
		
 - Der Verein gibt keine
		personenbezogene bzw. menschenbezogene Daten an Dritte weiter.
		
	 
	Streitfall
	
		- Im Streitfall kann der
		Verein jedes Projekt mit sofortiger Wirkung beenden und die bereits
		angefallenen Aufwände verechnen.
		
 - Umgekehrt kann jedes
		Mitglied die Mitgliedschaft jederzeit beenden.
		
	 
	Nutzungsrechte an Softwareprodukten und
	Unterlagen
	
		- Der Verein nutzt fast
		ausschließlich Open Source Software welche alle individuelle
		Lizenzbestimmungen haben und diese nach deren Bestimmungen auch
		eingehalten werden (GPL, MIT, Apache, etc.).
		
 - Bei Closed Sources
		werden ebenfalls die Bestimmungen des Hersteller eingehalten.
		
 - Alle Eigenentwicklungen
		stehen allen Vereinsmitgliedern kostenlos zur Verfügung.
		
	 
	Höhere Gewalt
	
		- Sollten Systemausfälle
		aufgrund von höherer Gewalt eintreten z.B. Naturkatastrophen,
		Feuer, Aussperrung, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von
		Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw.
		Datenleitungen haftet der Verein nicht.
		
	 
	Leistungsstörungen
	
		- Der Verein handelt nach
		seinen Vereinszielen und ist bedacht auf einen stabilen 24x7
		Betrieb der kritischen Systeme. Bei Störungen wird nach dem „Best
		Effort“ Prinzip gehandelt. D.h. (so schnell es geht)
		
 - Wird ein SLA für ein
		Projekt gewünscht muss der Projekteinbringer die zusätzlichen
		Aufwände dafür übernehmen.